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Aktuelles

Checkliste
RSV-Immunisierung für Säuglinge: Schutz für die erste Infektsaison
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Das Respiratory Syncytial Virus (RSV) ist ein weit verbreiteter Erreger, der vor allem in den Herbst- und Wintermonaten Atemwegsinfektionen verursacht. Bei Neugeborenen und Säuglingen kann eine RSV-Infektion vor allem in der ersten Infektsaison zu schweren Verläufen der unteren Atemwege führen und Atemnot oder Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen.

Um Säuglinge während ihrer ersten Infektsaison bestmöglich zu schützen, empfehlen das Robert Koch-Institut (RKI) und die Ständige Impfkommission (StIKo) eine gezielte Prophylaxe.

 
Passive Immunisierung: So funktioniert der Schutz

Bei der Empfehlung handelt es sich im klassischen Sinne nicht um eine aktive Impfung, sondern um eine passive Immunisierung. In unserer Praxis nutzen wir hierfür in der Regel das Präparat Beyfortus® (Wirkstoff: Nirsevimab).

Dem Kind werden dabei direkt gebildete Antikörper verabreicht, die gezielt vor dem Virus schützen. Dieser Schutz wirkt unmittelbar nach der Verabreichung und hält verlässlich für die Dauer der bevorstehenden RSV-Saison an.

 
Wer hat Anspruch auf die RSV-Immunisierung?

Die Immunisierung wird von der StIKo ausschließlich für die erste Infektsaison eines Kindes empfohlen.

  • Geburtsdatum ab dem 01.04.2026: Alle Kinder, die seit dem 1. April 2026 geboren wurden, haben in der anstehenden Herbst- und Wintersaison Anspruch auf die Schutzmaßnahme.

  • Geburtsdatum vor dem 01.04.2026: Für vor diesem Stichtag geborene Kinder wird die Immunisierung nicht mehr regulär empfohlen, da sie ihren Anspruch für die maßgebliche erste Infektsaison bereits in der vorangegangenen Saison hatten.

  • Ausnahme bei mütterlicher Impfung: Die Immunisierung des Säuglings entfällt in der Regel, wenn sich die Mutter während der Schwangerschaft bis spätestens 14 Tage vor der Entbindung selbst gegen RSV hat impfen lassen. Eine Ausnahme bilden hierbei Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf (z. B. Trisomie 21, angeborene Herzfehler oder Frühgeborene): Für sie wird auch bei geimpfter Mutter eine Immunprophylaxe mit Nirsevimab nach der Geburt empfohlen.

  • Kostenübernahme: Die Kosten für die Leistung werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen vollständig übernommen.

 
Durchführung in unserer Praxis und Terminvereinbarung

Entsprechend den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) soll die Verabreichung bevorzugt im Zeitraum zwischen September und November erfolgen.

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Wenn für Ihr Kind eine RSV-Immunisierung ansteht, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir kontaktieren Sie in den kommenden Tagen und Wochen aktiv per Telefon oder E-Mail, um einen passenden Termin zu vereinbaren.

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Wichtiger Hinweis zur Terminplanung: Bitte beachten Sie, dass die Dosierung des Präparats genau auf das aktuelle Gewicht Ihres Kindes abgestimmt werden muss. Da der Impfstoff gemäß den Vorgaben der Krankenkassen für jedes Kind individuell bestellt werden muss, benötigen wir ein paar Tage Vorlaufzeit vor dem geplanten Impftermin..

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Sollten Sie Fragen zur Immunisierung haben oder vorab einen gezielten Termin zur Verabreichung vereinbaren wollen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch.

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Weiterführende Fachinformationen zum Thema finden Sie direkt auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI).

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Umstellung auf Bestellsprechstunde
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Um Wartezeiten für Sie und Ihr Kind so kurz wie möglich zu halten, haben wir unsere Praxis vor Kurzem auf eine reine Bestellsprechstunde umgestellt.

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Ausführliche Details zum Ablauf sowie zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

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Praxisschließzeiten
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Eine Übersicht über unsere diesjährigen Sommerschließzeiten und weiteren Schließtage finden Sie hier.

Spritze mit Durchstechflasche
Anpassung der STIKO-Empfehlung zum Schutz gegen Meningokokken
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Empfehlungen für die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y aktualisiert. Wir informieren Sie hier über die wesentlichen Änderungen in der Vorsorgestrategie.

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Neuregelung der Routine-Impfung

Bisher wurde im Alter von 12 Monaten eine Einzelimpfung gegen Meningokokken C empfohlen. Diese Empfehlung wurde nun durch eine breiter gefasste Schutzstrategie abgelöst.

 
Was sich für Ihr Kind ändert:
  • Entfall der Einzelimpfung (Typ C): Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken Typ C mit 12 Monaten entfällt.

  • Kombinationsimpfung (ACWY) im Jugendalter: Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren wird nun eine kombinierte Impfung gegen die Serogruppen A, C, W und Y empfohlen. Diese bietet ein breiteres Schutzspektrum.

  • Nachholimpfungen bis zum 18. Geburtstag: Sollte die Impfung im empfohlenen Fenster (12–14 Jahre) nicht erfolgt sein, wird die Nachholimpfung ausdrücklich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr empfohlen.

 
Kostenübernahme und Abrechnung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Impfstoff vollständig.

 

Wichtig für die Abrechnung der Impfleistung: Da die ärztliche Leistung in Berlin bürokratisch noch nicht direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann, müssen wir das Verabreichen der Impfung vorerst privat in Rechnung stellen. Kosten: 20 Euro (bei Kindern bis 4 Jahre: 25 Euro)​. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob diese die privaten Honorarkosten übernimmt. 

 
Terminvereinbarung und Dokumente

Bitte bringen Sie zum nächsten Termin den Impfpass Ihres Kindes mit, damit wir den aktuellen Status überprüfen können.

​​​​Vereinbaren Sie gerne einen Impf- und/oder Beratungstermin in unserer Praxis. Die Impfeinverständniserklärung finden Sie hier.​

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Für weitere Informationen des Robert-Koch-Instituts zur Meningokokken-ACWY-Impfung klicken Sie bitte hier.

Spritze mit Flüssigkeitstropfen
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